Rahmenbedingungen für das pfändungsfreie Einkommen


Als Selbständiger mit Liquiditätsproblemen ist Ihr pfändungsfreies Einkommen existenziell. Grundlage hierfür ist die Pfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Der pfändbare Teil Ihres bereinigten Nettoeinkommens richtet sich nach der Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Personen. Der Schutz wird primär über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) realisiert. 

Diese Informationen sind natürlich ebenso wichtig, wenn Sie offene Rechnungen per Forderungsmanagement realisieren müssen und Ihr Auftraggeber Liquiditätsprobleme hat.

Rahmenbedingungen für das pfändungsfreie Einkommen

  • Grundfreibetrag: Der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt bei 1.589,99 €.
  • Erhöhung für Unterhalt: Für jede unterhaltsberechtigte Person (z.B. Kinder, Ehegatte) erhöht sich der Freibetrag.
  • Bereinigtes Nettoeinkommen: Als Selbständiger ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen relevant. Das ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und betrieblichen Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts übrig bleibt.
  • Bescheinigung P-Konto: Um den höheren Freibetrag für Unterhaltsverpflichtungen zu nutzen, müssen Sie dies Ihrer Bank nachweisen. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Schuldnerberatungsstellen, geeigneten Personen oder der Familienkasse.
  • Höchstbetrag: Ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 € im Monat ist der übersteigende Betrag komplett pfändbar.
  • Pfändungsfreie Einkommensgrenzen nach Familiengröße

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die unpfändbaren Basisfreibeträge für 2025/26:

Unterhaltspflichtige Personen Pfändungsfreier Betrag monatlichQuelle
0 Personen 
(Alleinstehend)
1.589,99 €Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 (Bundesministerium der Justiz)
1 Person2.189,99 €dto
2 Personen2.519,99 €dto
3 Personen2.859,99 €dto
4 Personen3.189,99 €dto

Hinweis: Wenn Sie Einkünfte oberhalb dieser Freigrenzen erzielen, ist der darüber hinausgehende Betrag nach der offiziellen Pfändungstabelle teilweise pfändbar. 

Quellen und offizielle Dokumente


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