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  • Kann Bürgergeld gepfändet werden?

    Ja, Bürgergeld ist grundsätzlich vor Pfändungen geschützt, da es das Existenzminimum sichert. Nach § 42 Abs. 4 SGB II ist eine Pfändung oder Verpfändung des Anspruchs unzulässig. Jedoch können Nachzahlungen, die das Schonvermögen übersteigen, sowie Guthaben auf einem nicht umgewandelten Girokonto gepfändet werden

    Hier sind die wichtigsten Punkte:

    • Schutz des Anspruchs: Der Anspruch auf Bürgergeld selbst kann nicht gepfändet, übertragen oder verpfändet werden, da er der Sicherung des Lebensunterhalts dient.
    • Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Um Geld auf dem Konto zu schützen, ist ein P-Konto dringend erforderlich. Auf diesem Konto ist ein Grundbetrag (ab 1. Juli 2025: 1.560 Euro monatlich) vor Pfändung geschützt.
    • Nachzahlungen: Werden Nachzahlungen vom Jobcenter überwiesen, kann dies den Freibetrag auf dem Konto überschreiten. Diese Beträge können gepfändet werden, wenn kein P-Konto vorliegt.
    • Pfändung durch das Jobcenter: Das Jobcenter selbst kann Forderungen (z. B. wegen Überzahlung) direkt mit zukünftigen Leistungen aufrechnen, in der Regel jedoch nur bis zu einer Höhe von 10 % des Regelbedarfs.

    Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, wandeln Sie es umgehend in ein P-Konto um, um den Schutz sicherzustellen.

  • Forderungsmanagement outsourcen – die 5 größten Vorteile

    Das Outsourcing des Forderungsmanagements an spezialisierte Dienstleister oder Inkassounternehmen bietet Unternehmen erhebliche finanzielle und operative Vorteile. Es hilft, Liquidität zu sichern, Zeit zu sparen und Risiken zu minimieren.

    Hier sind die 5 größten Vorteile:

    1. Verbesserte Liquidität und geringere Zahlungsausfälle
      Durch professionelles, strukturiertes Mahnwesen werden Rechnungen schneller beglichen, was den Cashflow direkt verbessert. Externe Experten minimieren durch Bonitätsprüfungen vorab und konsequente Nachverfolgung das Risiko von Forderungsausfällen.
    2. Konzentration auf das Kerngeschäft
      Die Auslagerung entlastet interne Ressourcen, sodass sich das Unternehmen auf seine eigentlichen Kernaktivitäten konzentrieren kann, anstatt Zeit in die Kommunikation mit säumigen Zahlern zu investieren.
    3. Kostenersparnis (Personal und Sachmittel)
      Es entfallen hohe interne Aufwendungen für Personal, Mahnsoftware, Porto und Telefonate im Mahnwesen. Zudem können oft Fixkosten in variable Kosten umgewandelt werden.
    4. Know-how und Rechtssicherheit
      Inkassodienstleister sind mit allen rechtlichen Vorgaben vertraut und formulieren Zahlungsaufforderungen rechtswirksam, was die Rechtssicherheit bei bestehenden Forderungen erhöht.
    5. Entspannung der Kundenbeziehung
      Ein externer Dienstleister tritt als neutrale Instanz auf. Das freundliche, aber bestimmte Mahnwesen durch Profis schont das interne Verhältnis zum Kunden, da die direkte Konfrontation entfällt.

    Zusätzlich bietet das Outsourcing eine hohe Flexibilität, da das Forderungsmanagement oft nur bei Bedarf – etwa bei steigendem Auftragsvolumen – in Anspruch genommen werden kann.

  • 10 Gründe zur Beauftragung eines Inkassobüro´s

    Die Beauftragung eines Inkassobüros ist eine effiziente Maßnahme, um offene Forderungen beizutreiben, die Liquidität zu sichern und das eigene Mahnwesen zu entlasten. Hier sind die 10 besten Gründe, ein Inkassobüro zu beauftragen:

    1. Sicherung der Liquidität: Durch schnelles und konsequentes Handeln werden Außenstände zügig in Bargeld umgewandelt, was den Cashflow verbessert.
    2. Entlastung im Tagesgeschäft: Sie können sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren, während Profis sich um den Forderungseinzug kümmern.
    3. Professionelles Forderungsmanagement: Inkassobüros haben Erfahrung, geschulte Mitarbeiter und setzen erprobte Strategien ein, um Zahlungen zu sichern.
    4. Kostenersparnis & geringes Kostenrisiko: Die Kosten für das Inkasso müssen säumige Kunden oft als Verzugsschaden tragen. Zudem entfallen interne Personal- und Portokosten für Mahnungen.
    5. Erhöhung der Erfolgsquote: Ein Inkassoschreiben erzielt oft eine stärkere Wirkung als eine Mahnung des Gläubigers, was die Zahlungsbereitschaft steigert.
    6. Schonung der Kundenbeziehung: Durch die Abgabe des Mahnwesens an Dritte bleibt das Verhältnis zum Kunden oft unbelasteter, da der unangenehme Kontakt über eine externe Stelle läuft.
    7. Bonitätsprüfung & Auskunftei-Anbindung: Inkassounternehmen nutzen oft angeschlossene Auskunfteien (z.B. SCHUFA), um die Bonität von Schuldnern zu prüfen und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
    8. Rechtssicheres Vorgehen: Inkassobüros sind mit den relevanten Gesetzen vertraut und sorgen für ein rechtskonformes Vorgehen, z.B. bei der Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
    9. Adressermittlung: Bei verzogenen Schuldnern können Inkassobüros professionelle Adressermittlungen durchführen.
    10. Effektive Titulierung: Bleibt die außergerichtliche Einigung erfolglos, können Inkassobüros das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und die Forderung titulieren (Vollstreckungsbescheid), um langfristig, z.B. durch Lohnpfändung, an das Geld zu kommen.

    Wichtiger Hinweis: Die Forderung muss berechtigt, unstrittig und der Schuldner im Verzug sein, um ein Inkassobüro zu beauftragen.

  • Die Arbeitsweisen unseriöser Inkassounternehmen


    Woran lassen sich unseriöse Inkassounternehmen erkennen?

    Unseriöse Inkassounternehmen waren einige in der Vergangenheit am Markt, auch heute noch gibt es solche. Was zeichnet nun diese unseriösen Inkassofirmen aus? Wie arbeiten Sie und woran erkennt man sie?

    Kurz nachdem die Feierlichkeiten zur Jahrtausendwende verstummt waren, machte sich in einigen nicht gerade seriös zu nennenden Branchen eine Art Goldgräberstimmung breit. Besonders hervorgetan haben sich dabei Kostenfallen durch zweifelhaft zustande gekommene Abonnements im Internet und Glücksspiele, die übers Telefon angeboten wurden. Gerade hier wurden alle Altersschichten bis zur 96-jährigen, schwerhörigen Oma mit unhaltbaren Versprechungen über den Tisch gezogen. (mehr …)

  • Die Registrierung von Inkassofirmen


    Voraussetzungen einer Inkassoerlaubnis

    IMGP1666Schon das Wort Inkasso jagt vielen Menschen ein Schaudern über den Rücken, werden damit doch unangenehme Begriffe wie Mahnungen, Gerichtsverfahren oder Pfändung assoziiert. Doch wer verbirgt sich hinter diesem Begriff und wer kann und darf eigentlich Inkassoverfahren durchführen?

    Vor 2008 konnten verschiedene Personen oder Firmen die Zulassung als Inkassobüro erhalten. Vor diesem Jahr wurden die Firmen oder Personen vom zuständigen Gericht überprüft und erhielten eine Erlaubnis zum Inkasso. Dies hat sich ab 2008 grundsätzlich geändert.

    Außer Menschen mit einem Jurastudium müssen nun Bewerber, die ein Inkassounternehmen gründen und ausführen wollen eine theoretische sowie eine praktische Sachkunde in dieser Materie nachweisen. Es gilt auch ein Mindestalter von 25 Jahren für den Antragsteller. Selbstredend darf er nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und er muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.

    Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz verlangt einen beruflichen Werdegang oder eine Ausbildung in dieser oder einer ähnlich gelagerten Branche. Das kann durchaus der langjährige Sachbearbeiter eines Inkassobüros sein, der sich verselbständigen will, aber auch ein Mitarbeiter eines Unternehmens bei dem er in der Mahnabteilung verantwortlich war. Diese Tätigkeiten sollten über eine Mindestfrist von ca. 5 Jahren ausgeübt worden sein und sind mit Zeugnissen zu belegen.

    Die theoretische Sachkunde kann bei verschiedenen Industrie und Handelskammern oder bei den Verbänden der Inkassobranche erworben werden. Hier werden besonders die Teile des BGB, besonders des Schuldrechts, Grundwissen im Handelsrecht und das Zivilverfahrensrecht nahe gebracht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der neue Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registriert. Dieses Rechtsdienstleistungsgesetzt ist 2008 in Kraft getreten und regelt seitdem die Zulassung als Inkassobüro. Für die bisherigen „alten“ Inkassounternehmen galt eine Übergangsfrist, bis deren Ende auch von diesen die neuen Voraussetzungen nachgewiesen werden mussten. Durch dieses Gesetz erhalten die Inkassodienstleister aber auch Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung, die das alte Erlaubnisverfahren nicht vorsah. Es beinhaltet auch ein Register, das online von Interessenten eingesehen werden kann, so wird verhindert, dass Inkasso von unseriösen und nicht registrierten Personen und Unternehmen angeboten werden kann. Ebenfalls ist seit 2008 eine Berufshaftpflichtversicherung zur Pflicht geworden. Im Gegensatz zu früher müssen nun auch Fremdgelder sofort zum Gläubiger weitergeleitet oder auf ein separates Konto gestellt werden.

    Interessanterweise wurde in diesem Zuge auch der Begriff Inkasso gesetzlich geschützt. Nur zusammen mit der Registrierung darf dieser Begriff geführt werden.

    Inkassogesellschaften benötigen also mindestens eine natürliche Person in leitender Funktion, die den Anforderungen des RDG entspricht. Aber auch Einzelfirmen können eine solche Person einstellen und damit als Inkassounternehmen firmieren, das war bis 2008 so nicht möglich.

  • Verjährung: Ende 2015 verjähren Rechnungen aus dem Jahr 2012

    Ältere Rechnungen realisieren

    Jeder € zählt: Jetzt ist es schon nach Mitte Oktober 2015 – höchste Zeit zum Handeln. Insbesondere in kleineren Firmen und Handwerksbetrieben ist es oft ein Kampf um die nötige Liquidität. Da sollte alles, was möglich ist, an Liquidität realisiert werden. Es sind noch ca. 2 Monate bis zum Jahresende, also höchste Zeit sich um ältere Rechnungen zu kümmern. Viele Millionen € gehen jedes Jahr verloren, weil regelmäßig zum Jahresende offene Rechnungen verjähren. Unternehmer, Handwerker, Händler und auch Privatpersonen vergessen offenbar, offene Rechnungen fristgemäß einzufordern. Neujahr 2016 – Sylvester 2015 ist vorbei – es sind die offenen Positionen und Rechnungen aus dem Jahr 2012 verjährt. (mehr …)

  • Zahlungsausfälle verhindern

    Besonders kleine und mittelgroße Firmen kämpfen vermehrt mit Zahlungsausfällen. Was können Unternehmen tun, um bereits im Vorfeld eine gewisse Sicherheit zur Vermeidung von Zahlungsausfällen zu erhalten?

    Hier gibt es verschiedene Methoden, um bonitätsrelevante Informationen über ihre Geschäftspartner zu erhalten. (mehr …)

  • Der rechtliche Rahmen für Inkassofirmen

    Ein Inkassobüro kann in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis geführt werden. Diese Inkassoerlaubnis muß durch den jeweils zuständigen Präsidenten des Amts- oder Landgerichts erteilt werden. Vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes waren Inkassounternehmen nur aussergerichtlich tätig und hatten daher meistens mit einem Rechtsanwalt kooperiert. Dieser hat für das Inkassobüro das gerichtliche Mahnverfahren betrieben oder auf dem Klagewege Forderungen tituliert. (mehr …)

  • Inkassofirmen suchen und finden

    Gerade wenn kleinere und mittelständische Unternehmen einen finanziellen Engpaß überwinden müssen, weil Außenstände nicht beglichen und Forderungen nicht bezahlt werden, ist es eminent wichtig, sich Gedanken über das eigene Forderungsmanagement zu machen. Hier kann es äußerst effizient sein, das Forderungsmanagement an einen souveränen und kompetenten Partner outzusourcen. Wie suche und finde ich den kompetenten Partner? (mehr …)