10 Gründe zur Beauftragung eines Inkassobüro´s

Die Beauftragung eines Inkassobüros ist eine effiziente Maßnahme, um offene Forderungen beizutreiben, die Liquidität zu sichern und das eigene Mahnwesen zu entlasten. Hier sind die 10 besten Gründe, ein Inkassobüro zu beauftragen:

  1. Sicherung der Liquidität: Durch schnelles und konsequentes Handeln werden Außenstände zügig in Bargeld umgewandelt, was den Cashflow verbessert.
  2. Entlastung im Tagesgeschäft: Sie können sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren, während Profis sich um den Forderungseinzug kümmern.
  3. Professionelles Forderungsmanagement: Inkassobüros haben Erfahrung, geschulte Mitarbeiter und setzen erprobte Strategien ein, um Zahlungen zu sichern.
  4. Kostenersparnis & geringes Kostenrisiko: Die Kosten für das Inkasso müssen säumige Kunden oft als Verzugsschaden tragen. Zudem entfallen interne Personal- und Portokosten für Mahnungen.
  5. Erhöhung der Erfolgsquote: Ein Inkassoschreiben erzielt oft eine stärkere Wirkung als eine Mahnung des Gläubigers, was die Zahlungsbereitschaft steigert.
  6. Schonung der Kundenbeziehung: Durch die Abgabe des Mahnwesens an Dritte bleibt das Verhältnis zum Kunden oft unbelasteter, da der unangenehme Kontakt über eine externe Stelle läuft.
  7. Bonitätsprüfung & Auskunftei-Anbindung: Inkassounternehmen nutzen oft angeschlossene Auskunfteien (z.B. SCHUFA), um die Bonität von Schuldnern zu prüfen und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
  8. Rechtssicheres Vorgehen: Inkassobüros sind mit den relevanten Gesetzen vertraut und sorgen für ein rechtskonformes Vorgehen, z.B. bei der Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
  9. Adressermittlung: Bei verzogenen Schuldnern können Inkassobüros professionelle Adressermittlungen durchführen.
  10. Effektive Titulierung: Bleibt die außergerichtliche Einigung erfolglos, können Inkassobüros das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und die Forderung titulieren (Vollstreckungsbescheid), um langfristig, z.B. durch Lohnpfändung, an das Geld zu kommen.

Wichtiger Hinweis: Die Forderung muss berechtigt, unstrittig und der Schuldner im Verzug sein, um ein Inkassobüro zu beauftragen.

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