Die Gebührenstruktur für Inkassobüros in Deutschland ist gesetzlich streng geregelt. Als Selbständiger sind die Kosten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gekoppelt und dürfen die dortigen Sätze für außergerichtliche Tätigkeiten nicht überschreiten. Die Gesamtkosten setzen sich meist aus der Hauptforderung, Verzugszinsen und den Inkassogebühren zusammen.
Die Gebührenstruktur im Detail
Die gesetzlichen Inkassokosten orientieren sich exakt an der Höhe der offenen Forderung:
- Grundgebühr: Die sogenannte 1,3-fache Geschäftsgebühr ist der Standard. Sie wird anhand einer gesetzlichen Tabelle berechnet.
- Auslagenpauschale: Für Porto, Telefon und Kommunikationsaufwand dürfen zusätzlich 20 % der Inkassogebühr verlangt werden, allerdings ist der Betrag auf maximal 20 Euro gedeckelt.
- Weitere Kosten: Kommt es zu einer Einigung (Ratenzahlung), fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an. Bonitätsauskünfte können ebenfalls berechnet werden.
1. Worauf muss der Auftraggeber (Gläubiger) achten?
- Verzugsvoraussetzungen: Die Forderung muss fällig und der Schuldner eindeutig im Zahlungsverzug sein. Das ist er in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Privatpersonen nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde).
- Kostenrisiko: Scheitert der Einzug, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist, muss der Auftraggeber die Inkassogebühren und Auslagen des Büros selbst tragen.
- Erfolgsabhängige Modelle: Viele Anbieter arbeiten mit Inkassomodellen, bei denen für den Gläubiger im Erfolgsfall keine direkten Kosten anfallen, da die Gebühren vollständig vom Schuldner eingetrieben werden.
2. Worauf muss der vom Inkasso Betroffene (Schuldner) achten?
- Zahlungspflicht: Inkassokosten sind rechtlich als Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs anzusehen und müssen vom Schuldner getragen werden.
- Forderung prüfen: Als Betroffener sollten Sie die Forderung genau auf Berechtigung (z. B. Höhe, vertragliche Grundlage) und Verjährung prüfen.
- Unzulässige Kosten: Inkassobüros dürfen nicht mehr verlangen als die gesetzlich erlaubten Höchstsätze. Zusätzliche interne Mahngebühren des eigenen Gläubigers, die parallel zu den Inkassokosten erhoben werden, sind in dieser Form unzulässig.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Umfassende Details zu den erlaubten und verbotenen Inkassokosten finden Sie im Verbraucherportal Bayern sowie bei der Schuldnerberatung Deutschland.